Feuerwehrangehörige müssen heute nach Vollendung ihres 63. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Ihre Erfahrung ist jedoch kostbar und kann Leben retten. Daher engagieren sich viele Feuerwehrleute auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin in der freiwilligen Feuerwehr. Sie finden sich häufig in sogenannten Alterswehren oder Altersabteilungen zusammen. Seit 2018 können sich die Mitglieder der Alterswehr auch offiziell weiter an bestimmten Feuerwehraufgaben beteiligen, wenn der Träger der Feuerwehren (Verbandsgemeinde) damit einverstanden ist und davon Kenntnis hat. Zu den möglichen Tätigkeiten zählen z.B. Ausbildung und Schulung, Fahren der Feuerwehrautos im Einsatz, wenn Fahrer aus der aktiven Wehr fehlen.

Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste.

Ansprechpartner unserer Alterswehr: Werner Schilz